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Waldlabor Werl e.V.                                                                       Als PDF herunterladen
                                                                                                                                  
Nutzungsordnung für die Einrichtungen des Waldlabors,
Wickeder Straße 109, 59457 Werl

In dieser Nutzungsordnung sind die Modalitäten für die Nutzung des Waldlabors verbindlich festgelegt. Alle Nutzer verpflichten sich, dokumentiert durch ihre Unterschrift, die nachfolgenden Regeln einzuhalten.

1. Nutzungsberechtigung
Das Waldlabor kann eigenständig von Personen, Vereinen oder Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten nur dann genutzt werden, wenn diese Mitglieder des Vereins Waldlabor Werl e.V. sind. Auf besonderen Antrag können die Räumlichkeiten in Ausnahmefällen auch von Personen oder Vereinen genutzt werden, die kein Mitglied sind. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Vereins Waldlabor Werl e.V.. Im Falle eines Terminkonflikts haben die Vereinsmitglieder Vorrang.  
In allen Fällen müssen die beabsichtigten Nutzungen frühzeitig, d.h. in der Regel spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Nutzung, mit dem Vorstand vereinbart werden. Bitte schauen Sie zunächst auf unserer Website www.waldlabor.de in der Rubrik „Kalender“ nach, ob das Waldlabor zu dem von Ihnen gewünschten Termin noch nicht belegt ist. Nehmen Sie erst dann mit uns Kontakt auf, um unnötige Mehrfachanrufe zu vermeiden.
Ein Anspruch auf Nutzung der Räumlichkeiten besteht nicht.

2. Zugang und Schlüssel
Da die Räume des Waldlabors über eine zentrale Alarmanlage mit Direktschaltung zu einem Schließdienst gesichert sind, müssen Nutzer in deren Bedienung eingewiesen werden und über den Transponder sowie über die notwendigen Schlüssel verfügen.
Nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung erhalten die Nutzer diese von einem Mitglied des Vorstands. Die Überlassung der Schlüssel ist zu quittieren. Transponder und Schlüssel sind nach der Nutzung unverzüglich zurückzugeben.

3. Zugang zum Gelände des Waldlabors
Das Gelände des Waldlabors ist mit einem Zaun abgesichert. Es kann über das große Zugangstor von der B 63, von dem Seiteneingang in der Bucht des Zugangs zum ehemaligen Campgelände (gegenüber der Bushaltestelle „Waldlabor“) und durch ein Tor vom Wald aus betreten werden. Die jeweiligen Vorhängeschlösser sowie das Tor zum Wald können mit dem gleichen Schlüssel entsperrt werden. 
In der Regel betreten die Gruppen das Gelände über den Seiteneingang bzw. durch das Tor vom Wald her. Dazu kann man vom Wanderparkplatz aus den ersten Waldweg nach rechts nehmen, der einen bis zum hinteren Eingang des Waldlabors führt. Diese Variante des Zugangs ist die sicherste. 
Das große Tor zur B 63 soll nur geöffnet werden, wenn es unvermeidbar ist, das Gelände mit dem PKW zu erreichen. Bitte vermeiden Sie es unbedingt, von Werl kommend nach links auf unser Gelände abzubiegen!!! Wenden Sie stattdessen an einer geeigneten Stelle und biegen Sie dann nach rechts auf unser Gelände ein!

4. Umgang mit der Schließanlage
Die Gebäude des Waldlabors sind mit einer Schließanlage gesichert. Die Öffnung der Außentüren oder Fenster sowie Bewegungen im Inneren des Gebäudes führen bei aktivierter Anlage dazu, dass ein Alarm ausgelöst wird, der über die diensthabende Person des Kommunalbetriebs Werl auch der Polizei gemeldet wird.  Daher ist es nötig, vor Öffnung der Außentüren mit dem Schlüssel die Schließanlage zu deaktivieren.
Das geschieht folgendermaßen:
Rechts neben der Haupteingangstür befindet sich ein Sensor, über den mit dem Transponder die Alarmanlage deaktiviert bzw. aktiviert wird. Im aktivierten Zustand zeigt der Sensor ein grünes Blinklicht. In diesem Zustand führt die Öffnung der Türen zum oben dargestellten Alarm.
Sie können die Alarmanlage deaktivieren, indem Sie den grauen Transponder, welcher sich an dem Ihnen überlassenen Schlüsselbund befindet, vor den Sensor halten. Es ertönt dann ein akustisches Signal, und es erscheint ein gelbes Dauerlicht. Nur in diesem Zustand können Sie die Türen aufschließen und öffnen, ohne dass ein Alarm ausgelöst wird.
Entsprechend können Sie die Schließanlage nach dem Verlassen des Waldlabors wieder aktivieren. Dazu müssen natürlich zuvor alle Türen und Fenster geschlossen sein. Sie halten dann den Transponder wieder an den Sensor, es ertönt das Signal und das grüne Blinklicht erscheint. Jetzt ist das Objekt wieder gesichert.

Auch bei Entsicherung der Alarmanlage und sachgerechter Verwendung der Schlüssel sind die Räume des Waldlabors nur zu Zeiten nutzbar, die mit dem Schließdienst vereinbart sind. Diese Absprachen können nur vom Vorstand des Vereins mit dem Schließdienst getroffen werden. 
Daher müssen potenzielle Nutzer den genauen Zeitraum der beabsichtigten Nutzung genau mit dem Vorstand des Vereins absprechen, damit eine Entsperrung vorgenommen werden kann.

Fehler bei unsachgemäßem Umgang mit der Schließanlage
Wird die Schließanlage nicht sachgerecht bedient, kann ein Fehlalarm ausgelöst werden. In einem solchen Fall ertönt ein Sirenensignal, ein Blinklicht leuchtet auf und der Schließdienst wird automatisch informiert. Der Schließdienst informiert daraufhin unverzüglich telefonisch den Vorstand über den Alarm. Dieser kann nur von einem Mitglied des Vorstands oder von den Waldarbeitern zurückgesetzt werden. 
Ein Alarm wird ausgelöst, wenn eine der Außentüren geöffnet wird, ohne dass zuvor die Schließanlage deaktiviert wurde. 
Dies geschieht häufig in folgendem Fall: 
Eine Gruppe hat die Schließanlage richtigerweise deaktiviert und hat dann das Waldlabor betreten. Nach einer Einweisung beschließt man, in den Wald zu gehen, um Beobachtungen oder Untersuchungen durchzuführen. Die Gruppe verlässt das Gebäude, die Außentüren werden verschlossen, die Schließanlage mit dem Transponder aktiviert. 
Bei der Rückkehr soll das Gebäude möglichst schnell geöffnet werden, etwa um jemandem den Toilettengang zu ermöglichen oder weil es regnet. Dann wird vergessen, zuvor die Schließanlage mit dem Transponder zu deaktivieren, die Türen werden aufgeschlossen und geöffnet und der Fehlalarm ist ausgelöst.
Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:
Wenn Sie das Waldlabor verlassen, um in absehbarer Zeit später wieder zurückzukehren, sollten Sie auf eine Aktivierung der Schließanlage verzichten. Dadurch ist eine Öffnung der Außentüren möglich, ohne eine Alarm auszulösen. Aktivieren Sie die Schließanlage erst dann wieder, wenn Sie das Waldlabor endgültig verlassen. 
Was tun, wenn versehentlich ein Fehlalarm ausgelöst wurde?
Sollten Sie einen Fehlalarm ausgelöst haben, bleiben Sie bitte ruhig. Gehen Sie zunächst aus dem Gebäude und entsperren Sie wie gewohnt mit dem Transponder die Anlage. Damit sollte die Sirene ausgeschaltet sein.
Nun sollten Sie in dem Betriebsraum des Waldlabors, den Sie über eine Tür erreichen, die  hinten rechts aus dem Versammlungsraum führt, die Anlage zurücksetzen, damit sie wieder „scharf“ gestellt werden kann. Sie finden auf der rechten Wand einen kleinen hellgrauen Schaltkasten. Öffnen Sie die Klappe und folgen Sie den Anweisungen, die in die Klappentür eingeklebt sind.
Rufen Sie bitte die Telefonnummer der Bereitschaft des KBW (Kommunalbetrieb Werl) an, um den Mitarbeitern eine unnötige Fahrt zum Waldlabor zu ersparen. Die Telefonnummer befindet sich ebenfalls in dem Schaltkasten.

5. Nutzungszeiten
Wenn die oben dargelegten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Waldlabor an Werktagen von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis um 17.00 Uhr genutzt werden. Die Nutzung an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen muss gesondert vereinbart werden, um eine Entsperrung vornehmen zu können.

6. Nutzungsregeln
Auf dem Gelände und in den Gebäuden des Waldlabors und im angrenzenden Wald verhalten sich alle Anwesenden so, dass niemand gefährdet oder gestört, beleidigt oder unangemessen behandelt wird und dass die Einrichtungen geschont und erhalten werden. Das bedeutet im Einzelnen:

  • * Niemand verlässt das umzäunte Gelände ohne Erlaubnis der jeweils Aufsicht führenden Personen.
    * Der Außenpavillon kann betreten und benutzt werden, etwa um nach der Rückkehr aus dem Wald Ergebnisse zusammenzutragen. Es ist untersagt, die Holzelemente zu beschmieren oder mit dem Messer hineinzuschneiden. 
    * Der aufgemauerte Grill darf nicht genutzt werden. Es ist Sorge zu tragen, dass von diesem keine Steine abgebrochen werden.
    * Das Gebäude darf nur unter Aufsicht betreten werden. Vor dem Betreten des Gebäudes sind die Schuhe gut abzutreten, insbesondere dann, wenn man aus dem Wald kommt, besonders, wenn der Waldboden durch Regen feucht und matschig geworden ist. 
    * Mäntel und Jacken werden an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken im Flur aufgehängt und nicht mit in die Laborräume genommen. 
    * In den Fluren des Gebäudes wird nicht gerannt. 
    * Im Gebäude werden die ausgestopften Tiere nicht berührt (--> auch deshalb, weil sie mit giftigen Arsensalzen konserviert sind) und schon gar nicht von ihren Plätzen entfernt.
    * Die Wandtafeln können selbstverständlich genutzt werden. Sie sind beim Ende der Veranstaltung zu reinigen.
    * Auf dem gesamten Gelände sowie im Wald ist offenes Feuer jedweder Art (auch das Anzünden von Zigaretten) strengstens verboten. Die Aufsicht Führenden stellen sicher, dass dieses Gebot eingehalten wird.
    * Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und werden nur vorsichtig umgestellt, wenn dies erforderlich ist. Selbstverständlich werden alle Räume in den Zustand versetzt, in dem sie vorgefunden wurden. Das bedeutet auch, dass die Möbel entsprechend zurückgestellt werden.
    * Die Toiletten werden nur sachgerecht genutzt und in einem sauberen Zustand hinterlassen. Vor dem Verlassen des Gebäudes überprüfen die Aufsicht Führenden, ob alle Wasserhähne geschlossen sind.
    * In den Laborräumen gilt: Oberstes Gebot: Ordnung und Sauberkeit!! Nur dann können gute Beobachtungsergebnisse erzielt werden. 
    * In den Laborräumen ist das Essen und Trinken untersagt.
    * Unsere optischen Hilfsgeräte wie Binokulare oder Mikroskope sind wertvoll und müssen pfleglich behandelt werden. Sie dürfen nur sachgerecht eingesetzt werden. Dafür haben die Aufsicht führenden Personen Sorge zu tragen. Eine Einweisung können Sie in unseren Fortbildungen und auf Wunsch durch den Vorstand bekommen.
    * Für die Freilanduntersuchungen stehen im Materialraum Becherlupen, Exhauster, Eimer, Siebe, Klemmbretter etc. zur Verfügung, ebenso Rohre zur Entnahme eines Bodenprofils. Darüber hinaus finden Sie Koffer mit digitalen Messgeräten. Diese sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch gereinigt zurückzulegen. Aus den Messgeräten müssen die Batterien entfernt und in den Koffern in die dafür vorgesehenen Fächer abgelegt werden.
    * In den Schränken des Versammlungsraums finden sich Klassensätze verschiedener Bestimmungsbücher. Diese werden nach Gebrauch ebenfalls zurückgestellt.
    * Weiterhin ist es nicht zulässig, über Lautsprecher Musik zu hören, es sei denn, dies gehört zu einer Präsentation während eines Vortrags. 
    * Zu beachten ist weiterhin das strenge Rauch- und Alkoholverbot auf dem gesamten Gelände. Dies kann nur durch einen Vorstandbeschluss etwa für den Zeitraum einer Festveranstaltung aufgehoben werden.
    * Das Waldlabor bietet in seinen Innenräumen einen W-Lan-Zugang an („Waldlabor Gast“). Die Zugangsdaten sind im Versammlungsraum ausgehängt (QR-Code).
    * Die Nutzung des Beamers und unserer Rechner ist nur im Beisein eines/einer MitarbeiterIn aus dem Fortbildungsteam möglich. Diese weisen Sie ein, sofern dies gewünscht ist. Für die Projektion können im großen Laborraum und im Versammlungsraum entsprechende Leinwände elektrisch gesteuert heruntergelassen werden. Nach der Nutzung sind diese selbstverständlich wieder hochzufahren. Die Beamer sind auszuschalten.
    * Unsere Holzwerkstatt kann nur in Anwesenheit der dafür zuständigen Mitarbeiter des Vereins genutzt werden. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich.

7. Verhalten im Wald:

Der Wald ist zunächst Naturraum, Wirtschaftsraum und Erholungsgebiet. Uns bietet er auch Untersuchungsobjekte. Jeder darf den Wald betreten, hat sich aber an Regeln zu halten.
* Im Wald ist Ruhe zu halten. Natürlich kann man sich in normaler Lautstärke unterhalten; lautes Geschrei oder Musik stören das Wild und erholungssuchende Menschen. Es ist deshalb zu vermeiden.
* Ebenso sollte es selbstverständlich sein, keinen Müll zu hinterlassen. Falls Müll anfällt, ist er in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Jede Gruppe, die vom Gelände des Waldlabors aus den Wald betritt, um Beobachtungen oder Untersuchungen durchzuführen, nimmt die gelben Eimer mit, die vor dem Zugang zum Wald an der Wand der Holzwerkstatt aufgehängt sind. In jedem dieser Eimer befindet sich eine Zange, mit deren Hilfe Müll aufgehoben werden kann. So soll jeglicher Müll, welcher der Gruppe auffällt, gesammelt werden. Bei der Rückkehr auf das Gelände des Waldlabors wird der aufgesammelte Müll in die graue Mülltonne entsorgt, die sich neben dem Haupteingang unter dem Überdach befindet. Die gelben Eimer mit den Zangen werden wieder an ihren Platz gehängt.
* Wir wollen den Wald untersuchen, aber nicht zerstören! Das bedeutet auch, dass wir zwar einzelne Objekte wie Blätter, Blüten oder Früchte, kleine Mengen an Farnen und Moosen oder kleinere Tiere wie Insekten und Schnecken dem Wald entnehmen können, ansonsten aber nichts mutwillig umknicken, abreißen oder umtreten dürfen. Dies gilt auch für Pilze, die nicht essbar oder sogar giftig sind.
* Grundsätzlich bewegen wir uns auf den Waldwegen fort; für Messungen oder Untersuchungen können wir diese kurzzeitig verlassen.

8. Waldarbeiter 
Außer vom Verein Waldlabor Werl e.V. werden Gebäude und Gelände auch von den Waldarbeitern der Stadt Werl genutzt. Diese sind weder Hausmeister noch andere Bedienstete und sind mit dem entsprechenden Respekt zu behandeln. Auf dem Gelände sind sie auch weisungsbefugt.

  • 9. Vor dem Verlassen des Geländes sind folgende Dinge zu überprüfen:
    * Sind die Räume des Waldlabors in einem aufgeräumten und sauberen Zustand?
    * Wurden umgestellte Möbel zurückgestellt, wurden die benutzen Räume durchgefegt?
    * Befinden sich die Toiletten in einem akzeptablen Zustand?
    * Wurden auf den Toiletten die Wasserhähne geschlossen?
    * Sind die Tafeln geputzt?
    * Sind alle benutzten Geräte und Bücher wieder an ihrem Platz?
    * Sind alle Stromverbraucher abgeschaltet?
    * Sind alle Lampen ausgeschaltet?
    * Sind alle Fenster geschlossen?
    * Ist das Tor zum Wald hin geschlossen?
    * Wurde die Schließanlage aktiviert?

Falls es irgendwelche Fragen gibt, falls Sie Kritik oder Anregungen äußern möchten, wenden Sie sich am Besten per E-Mail an eine der auf dem Prospekt angegebenen Adressen. Wir sind für jede Rückmeldung dankbar.

 

Nutzungsvereinbarung


Name der Organisation / der Schule/ des Vereins/ der Privatperson

 

Mitglied des Vereins Waldlabor Werl e.V.?               Ja                    /                     Nein
                                                                                           Zutreffendes bitte umkreisen


Name der verantwortlichen Person

 

Adresse


E-Mail und Telefonnummer


Ich möchte am ……………………………….

in der Zeit von …………………………..   bis  …………………………………

mit einer Gruppe mit ……………… Personen im Alter von …………………

das Waldlabor nutzen. Ich habe die oben aufgeführten Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu. Verstöße gegen die Nutzerordnung führen zu einem Ausschluss von der Nutzung des Waldlabors.


Werl, den ………………………………


……………………………………………………………
                                    Unterschrift der antragstellenden Person

 

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